FAQ
Bei einer akuten Krankheit wird nach einer ca. 20 – 30 Minuten Akutanamnese das Arzneimittel verordnet. Falls das akute Krankheitsgeschehen jedoch ein akuter Ausbruch einer chronischen Krankheit ist, wird eine chronische Krankheitsanamnese erstellt. Bei einer chronischen Krankheit dauert die Erstanamnese 1,5 Std. bei Erwachsenen und 1 Std. bei Kindern. Die Krankengeschichte wird in einer vertraulichen Atmosphäre ausführlich erhoben und ein homöopathisches Arzneimittel ausgewählt. Die Folgeuntersuchung erfolgt nach 4 Wochen. Sie dauert in der Regel ca. 60 Minuten. Hier wird die Reaktion des Organismus auf das Arzneimittel untersucht und es werden evtl. Folgeverordnungen getroffen. Weitere Kontrolluntersuchungen erfolgen bei chronischen Krankheiten in der Regel monatlich oder nach individuellem Bedarf. Für die Beurteilung des Behandlungsverlaufs, die weitere Vorgehensweise und somit den Behandlungserfolg sind die Kontrolluntersuchungen von entscheidender Bedeutung. Auch die Mitarbeit des Patienten in Form von Selbstbeobachtung, Schilderung der Symptome oder sich melden, wenn es Probleme gibt, ist sehr wichtig.
Es gibt wissenschaftliche Forschungen, welche die Wirksamkeit der Homöopathie belegen. Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie hat dazu einen 60 seitigen Forschungsreader erstellt, der mit untenstehendem Link eingesehen werden kann. Im Fazit kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass klinische Forschungsdaten einen therapeutischen Nutzen der homöopathischen Behandlung belegen und zahlreiche placebo-kontrollierte Studien sowie Grundlagenforschung für eine spezifische Wirkung potenzierter Arzneimittel sprechen. Der Reader stellt die vier Forschungsgebiete vor: klinischer Nutzen unter ärztlichen Alltagsbedingungen (Versorgungsforschung); spezifische Effekte in hochwertigen randomisierten klinischen Studien; statistische Überlegenheit in vier von fünf Metaanalysen; reproduzierbare Effekte in Experimenten mit Zellkulturen, Tieren und Pflanzen (Grundlagenforschung). Es gibt also qualitativ hochwertige Studien, die die Wirksamkeit der Homöopathie belegen. Dennoch werden diese Studien in vielen Publikationen von Autoren ohne ausreichendes medizinisches, wissenschaftliches oder homöopathisches Wissen interpretiert, wobei möglicherweise ideologische Gründe eine Rolle spielen.
Die Behandlungsdauer ist individuell und hängt u. a. von verschiedenen Faktoren ab:
Schwere der Krankheit (Diagnose) Zeitdauer, seit der die Krankheit bereits besteht (Wochen, Monate, Jahre, Jahrzehnte…), Mitarbeit des Patienten, regelmäßiges Wahrnehmen der Kontrolluntersuchungen, ausführliche Schilderung der Symptome, evtl. abstellen von Gewohnheiten, die der Gesundheit nicht zuträglich sind, allgemeine Lebenskraft und Vitalität, wie gut das homöopathische Arzneimittel anschlägt, d. h. wie der Organismus auf den Arzneireiz reagiert, wie viele unterdrückende Behandlungen vorangegangen sind bzw. ob bei der homöopathischen Diagnostik noch individuelle Symptome gefunden werden können, wie viele verschiedene Krankheiten gleichzeitig zu behandeln sind.
Grundsätzlich können auch schwere Erkrankungen homöopathisch begleitet werden. Ist jedoch bereits Gewebe unwiederbringlich zerstört – etwa bei Diabetes mellitus Typ 1, ausgeprägten Gelenkveränderungen oder Leberzirrhose – kann keine vollständige Wiederherstellung mehr erreicht werden. In solchen Fällen liegt das Ziel darin, eine Verschlechterung zu verhindern, Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Ist die Lebenskraft stark geschwächt und lassen sich keine spezifischen Symptome erheben, wird die homöopathische Behandlung erschwert. Bei schweren Erkrankungen ist in der Regel eine fortgeführte schulmedizinische Therapie notwendig, während die Homöopathie unterstützend eingesetzt wird. Häufig ist zudem eine fachärztliche Betreuung und regelmäßige Kontrolle erforderlich.
Die schulmedizinische Diagnostik ist auch in einer homöopathischen Praxis eine wichtige Bewertungsgrundlage. Je nach Schwere der Erkrankung kann auch eine gleichzeitige schulmedizinisch Behandlung erforderlich sein. In vielen Fällen ergänzen sich Homöopathie und Schulmedizin in einer für den Patienten optimalen Weise. Beispielsweise kann eine Operation homöopathisch begleitet und die Genesung maßgeblich unterstützt werden.
Bei lebenswichtigen Medikamenten (Blutverdünner, Insulin usw. ) werden die schulmedizinischen Medikamente während der homöopathischen Therapie weiter genommen und beeinflussen diese meist nicht. Andere Medikamente wie z. B. Schmerzmittel können bei wirksamer homöopathischer Therapie nach Rücksprache mit dem verordneten Arzt schrittweise zurückgenommen werden. Hier gibt es keine Regel, die Beurteilung erfolgt individuell nach Behandlungsfortschritt.
Akute Krankheit:
Unter akuten Krankheiten versteht man Infektionskrankheiten mit einem Erreger, die der Organismus in der Regel ohne medizinische Hilfe selbst überwinden kann (außer die akute Krankheit ist schwerwiegend). Die akute Krankheit ist selbstlimitierend. Chronische Krankheit: Kennzeichen einer chronischen Krankheit ist, dass sie nicht limitiert ist. Der Organismus kann sie nicht ausheilen und benötigt medizinische Betreuung. Beispiele für chronische Krankheiten sind: Allergien, Rheuma, Migräne, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Depressionen usw. Die Ursachen können in der Genetik, im Lebensstil oder in Umweltfaktoren liegen. Schulmedizinisch können chronische Krankheiten meist nicht geheilt werden, es werden die Symptome behandelt (Migränekopfschmerzen werden mit Schmerzmittel behandelt, Entzündungen mit antientzündlichen Arzneimitteln, Bluthochdruck mit Blutdrucksenkern usw.). Homöopathisch wird bei chronischen Krankheiten die Selbstregulation durch den Reiz des homöopathischen Mittels angeregt, so dass der Organismus die chronische Krankheit bestenfalls überwinden kann oder eine Besserung eintritt.Mit dem Konstitutionsmittel kann ein starker Reiz gesetzt werden, um die Selbstregulation des Körpers/der Psyche anzuregen. Ein Konstitutionsmittel ist ein individuell auf den Patienten abgestimmtes homöopathisches Arzneimittel, das auf Grundlage der Symptome, die der Patient zeigt, ausgewählt wird. Es werden dabei die körperliche und psychische Beschaffenheit, angeborene Anlagen (Genetik), besondere Empfindlichkeiten und der Körperbau berücksichtigt. Auch die genetischen Anlagen in der Familiengeschichte werden einbezogen. Die Symptomenerhebung bezieht sich auf die aktuelle Situation, aber auch historische Symptome spielen eine Rolle.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Verbandes klassischer Homöopathen Deutschlands, insbesondere im Patientenbereich unter „Wer darf homöopathisch behandeln“. Dort gibt es zudem viele weitere Hinweise rund um die Homöopathie.
Da homöopathische Mittel in die Selbstregulation des Körpers eingreifen, können häufige oder falsche Einnahmen diese stören. Deshalb sollte eine Behandlung nur durch qualifizierte homöopathische Heilpraktiker oder Ärzte erfolgen. Auch bei Selbstbehandlung gilt es, die eigenen Grenzen zu kennen. Die Behandlung von chronischen Krankheiten sollte nur von einem ausgebildeten Homöopathen erfolgen.
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